Hinweisgebersystem

Das anonyme G. Klampfer Hinweisgebersystem bietet im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Möglichkeit, vertraulich und auf Wunsch völlig anonym eine Meldung abzugeben. Diese Möglichkeit steht insbesondere Mitarbeitern von G. Klampfer zur Verfügung.

Das G. Klampfer Hinweisgebersystem kann insbesondere genutzt werden, um gesetzliche Verstöße oder Handlungen gegen das Leitbild oder den Verhaltenskodex von G. Klampfer zu melden. Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt.

Das Hinweisgebersystem darf nicht missbräuchlich verwendet werden. Wissentlich falsche Anschuldigungen führen zu entsprechenden Konsequenzen.

Zum Formular

Das Hinweisgebersystem soll genutzt werden, um potenzielle Verstöße gegen das Leitbild oder den Verhaltenskodex von G. Klampfer frühzeitig und anonym zu melden. Insbesondere können folgende Verdachtsfälle gemeldet werden:

  • Verdachtsfälle zu Gesetzesverstößen im Arbeitsumfeld

  • Verdacht auf auffällige Mitbewerberkontakte oder Preisabsprachen, Manipulationen oder Ähnlichem

  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder unangemessene Nötigung

  • Betrug, Diebstahl oder ähnliche Vermögensdelikte

  • Hinweise, die darauf gerichtet sind, (künftige) Straftaten zu vermeiden

Das Hinweisgebersystem soll nicht genutzt werden, um persönliche oder arbeitsrechtliche Dinge zu melden, die mit dem Vorgesetzten zu klären sind.

Dem Hinweisgeber steht es frei, eine Meldung unter seinem echten Namen oder anonym zu übermitteln.

Alle Personen, denen Hinweise mit klassifizierten Informationen zugehen, sind zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Die in besonderen Rechtsvorschriften festgelegten Standards zum Schutz klassifizierter Informationen sind einzuhalten.

Eine Weiterleitung klassifizierter Informationen ist nur zum Zweck einer anders nicht zu erreichenden Weiterverfolgung des Hinweises und nur an Stellen und Behörden zulässig, die zur Einhaltung der Schutzstandards qualifiziert sind.

whistleblowing@klampfer.at bleibt weiterhin aktiv und bietet einen zusätzlichen Gesprächskanal.

Alle eingehenden Meldungen werden gelesen und geprüft. Der Eingang der Meldung wird dem Hinweisgeber bestätigt.

G. Klampfer ist bestrebt, alle Hinweise unverzüglich aufzuklären. Spätestens nach drei Monaten erhält der Hinweisgeber eine inhaltliche Rückmeldung.

Eine Meldung abgeben

Es können bis zu 5 Dateien mit einer maximalen Dateigröße von 5MB hochgeladen werden.